Zukünftig gilt auf FRANKLIN einheitlich Tempo 30, außer in allen anders gekennzeichneten Bereichen wie Spielstraßen. Hier gelten die gesetzlich festgelegten Geschwindigkeiten (z.B. Schrittgeschwindigkeit). Die entsprechende Beschilderung ist bereits erfolgt.
Mit der offiziellen Anordnung von Tempo 30 auf FRANKLIN durch die Stadt Mannheim wird die rechtliche Grundlage geschaffen, um Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen und Verstöße zu ahnden. Die bisher geltende Geschwindigkeitsregelung konnte von der MWSP als Privateigentümer*in der Flächen festgelegt, aber nicht kontrolliert werden. Die Straßenverkehrsordnung sieht Tempo 20 für Wohngebiete nicht vor.
Das Ziel der MWSP und der Stadt Mannheim bleibt es, auf FRANKLIN dauerhaft Tempo 20 einzuführen. Das offizielle Genehmigungsverfahren für den Modellversuch wird allerdings noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
Im Interesse aller großen und kleinen Bewohnerinnen und Bewohner auf FRANKLIN bittet die MWSP darum, sich zu allen Tageszeiten an die Tempobeschränkung und die Straßenverkehrsordnung zu halten und nur in den gekennzeichneten Flächen zu parken.